Autonomie

Diskriminierung der deutschen Sprache

Der freiheitliche Parteiobmann Andreas Leiter Reber bezeichnet die Streichung eines Arztes aus dem Berufsverzeichnis wegen unzureichender Italienischkenntnisse als „grobe Missachtung des Autonomiestatuts“, die mit allen rechtlichen Mitteln bekämpft werden müsse.

Von Online Redaktion

„Die Verwehrte Eintragung in das Berufsregister hat nichts mit der verpflichtenden Zweisprachigkeit im öffentlichen Dienst zu tun, sondern kommt einem allgemeinen Berufsverbot für rein deutschsprachige Ärzte in Südtirol gleich. Das heißt, auch selbstständige Ärzte und Ärzte in Privatkliniken müssten entsprechende Italienischkenntnisse vorweisen, während Italiener als Privatärzte keinerlei Deutschkenntnisse haben müssen. Diese Diskriminierung der deutschen Sprache und Volksgruppe gilt es mit allen Waffen des Autonomiestatuts anzufechten“, so der freiheitliche Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber.
„Die deutsche Sprache ist laut Artikel 99 des Autonomiestatuts der italienischen gleichgestellt. Deutsch ist in Südtirol demnach regionale Staatssprache Italiens. Der Beschluss der Ärztekammer über die Streichung des Arztes aus dem Berufsverzeichnis wegen zu geringer Italienischkenntnisse ist eine eklatante Missachtung der Gleichstellung der deutschen Sprache. Er verletzt den Grundsatz der Gleichheit der Bürger wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sprachgruppe, denn umgekehrt dürfen Ärzte italienischer Muttersprache, die kein Wort Deutsch verstehen, in Südtirol ihren Beruf ausüben und müssen sich keinem Deutschtest unterziehen. Wir Freiheitliche sind davon überzeugt, dass dieser diskriminierende Beschluss im öffentlichen Interesse vor dem Verwaltungsgericht Bozen angefochten werden soll und haben uns diesbezüglich bereits mit SVP-Obmann Achammer ausgetauscht, denn eine Anfechtung ist gemäß Artikel 92 des Autonomiestatuts dann möglich, wenn mehr als die Hälfte der deutschen Landtagsabgeordneten dem zustimmen. Wenn es wie hier um Grundfeste der Südtirol-Autonomie und der Wahrung unserer Minderheitenrechte geht, müssen wir alle an einem Strang ziehen“, so der freiheitliche L.Abg. Andreas Leiter Reber, der zugleich mit der Anfechtung des Ausschlusses des österreichischen Arztes aus dem Berufsverzeichnis, auch den erst kürzlich gefassten Beschluss der Ärztekammer, welcher für jede Eintragung in das Verzeichnis Italienischkenntnisse auf B2 Niveau vorsieht, anfechten will.
„Zudem sollten wir im Landtag endlich ein Gesetz beschließen, das klarstellt, dass jede staatliche Bestimmung, die für einen Berufszugang die Kenntnis der italienischen Sprache verlangt, im Lichte der Sprachengleichstellung in Südtirol so angewendet werden muss, dass die Kenntnis entweder der italienischen oder der deutschen Sprache nachgewiesen werden kann. Wir haben dazu bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt“, so Leiter Reber.
„In diesem Zusammenhang weise ich auch auf die immer noch bestehende Diskriminierung von Waren mit Etikettierung in deutscher Sprache hin. Nach einem Aufsehen erregenden Fall, bei dem in einem Bozner Geschäft sogar der Verkauf eines Brettspiels in deutscher Sprache bestraft worden war, hat die Handelskammer bereits vor sieben Jahren einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der aber bis heute nicht im Landtag beschlossen worden ist. Auch die Gleichstellung der deutschen Sprache im Handel soll nun mit dem von uns vorgelegten Gesetzesentwurf beschlossen werden. Rom und allen staatlichen Akteuren ist von Südtiroler Seite sofort und unmissverständlich die rote Karte zu zeigen, wenn bestehende autonome Rechte beschnitten werden. Der Gesprächsbereitschaft und einer kreativen und ergebnisoffenen Diskussion kann sich Italien dafür sicher sein, wenn es darum geht die Selbstverwaltung und staatliche Unabhängigkeit Südtirols auszubauen“, so der freiheitliche Abgeordnete abschließend.

18. Juli 2019